Archiv für die Kategorie ‘Fuerstenfeldbruck’

Ein Baum für einen besonderen Anlass in Fürstenfeldbruck

Samstag, 01. Juli 2006

Ein Baum gilt seit jeher als Zeichen des Wachstums und der Stärke, aber auch der Beständigkeit. Es hat seinen tieferen Sinn, wenn man sagt, man müsse einmal im Leben einen Baum gepflanzt haben. Denn diese Tat symbolisiert den Wunsch bzw. die Absicht, dass sich ein bestimmter Prozess über lange Zeit beständig und im positiven Sinne fortentwickelt.

Fürstenfeldbruck begeht dieses Jahr das 700-jährige Jubiläum der erstmaligen Erwähnung des Marktes Bruck. Dieses Ereignis markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Stadtgeschichte. Deshalb möchten wir dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, Brucker Bürgern die Möglichkeit zu geben, auf bestimmten städtischen Grünflächen einen Baum zu pflanzen und diese Tat ebenfalls einem bedeutenden Ereignis aus ihrem privaten Leben, das im Jubiläumsjahr ansteht, zu widmen. Das kann zum Beispiel ein runder Geburtstag oder ein anderer Ehrentag sein.

Alternativ gibt es auch die Gelegenheit, eine Patenschaft für einen bereits gepflanzten Baum zu übernehmen. Der Pate erhält eine Urkunde und auf Wunsch wird die Patenschaft auf einem kleinen Täfelchen mit dem Namen des Paten bzw. der Patin dokumentiert. Mit dieser Aktion möchten wir die Verbundenheit der Bürger mit unserer Stadt und ihrer Jahrhunderte alten, traditionsreichen Geschichte fördern.

Kommunale Verkehrsüberwachung in Fürstenfeldbruck nicht gefährdet

Samstag, 01. Juli 2006

Die kommunale Verkehrsüberwachung in Bayern steckt derzeit in einer tiefen Krise. Zahlreiche Kommunen vergaben diese Aufgabe in letzter Zeit an privatwirtschaftliche Firmen, die momentan im Verdacht stehen, massiv in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Die kommunale Verkehrsüberwachung ist immer eine hoheitliche Maßnahme. Das heißt, nur die Kommunen selbst oder die Polizei darf diese Aufgabe durchführen.Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Aufgabe an Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z. B. einem Zweckverband, oder privatwirtschaftliche Firmen zu übertragen. Da den Kommunen für eine eigene Verkehrsüberwachung in der Regel die notwendigen Personalkapazitäten und das nötige Know-how fehlen, ist dies gängige Praxis.

Bei der Vergabe an privatwirtschaftliche Unternehmen muss jedoch stets ein sog. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen werden. Erst dann gilt die Durchführung der Aufgaben als hoheitliche Maßnahme, da die Mitarbeiter dieser Firmen als städtische Bedienstete zu werten sind. Auch die Stadt Fürstenfeldbruck hat die kommunale Verkehrsüberwachung an zwei private Firmen vergeben. Mit der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH und der Gesellschaft für Kommunale Verkehrssicherheit mbH konnte die Stadt in weiser Voraussicht zwei Dienstleister verpflichten, die seinerzeit nicht nur das günstigste Angebot abgegeben haben, sondern auch aufgrund ihres Auftretens und ihrer bürgerfreundlichen Arbeitsweise den Vorstellungen der Stadtverwaltung bestens entsprachen.

Mit der Wahl dieser Unternehmen ergeben sich auch noch eine Reihe weiterer Vorteile für die Stadt: Der Service liegt im Haus, die Stadtverwaltung behält stets den Überblick über die Abwicklung der Aufgaben und auch den Einfluss auf die Firmen. Die kluge Wahl dieser beiden Dienstleister zahlt sich nun in der Krise aus.In einer vor kurzem eingegangenen Mitteilung betont z. B. die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft ausdrücklich, dass sie sich in keiner Beziehung zu den unter Betrugsverdacht stehenden Firmen befinde.